Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - Druckversion +- traumaforum.ch - moderiertes Selbsthilfe-Forum (https://www.traumaforum.ch) +-- Forum: Infos und Medien (https://www.traumaforum.ch/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Wissenswertes zu Traumafolgen, Therapie und Therapeutensuche (https://www.traumaforum.ch/forumdisplay.php?fid=52) +---- Forum: Therapieformen, Therapeutensuche, Erstgespräch (https://www.traumaforum.ch/forumdisplay.php?fid=108) +---- Thema: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch (/showthread.php?tid=2036) |
Re: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - cleo - 25.05.2016 Vielen Dank celestine. RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - kuscheldecke - 20.12.2017 Hallo... Hab mal ne Frage bzgl des Fondsantrages... Ich hab ihn vor mittlerweile 22 Monaten gestellt und noch keinen Bescheid erhalten. Mittlerweile würde ich den Verwendungszweck des Geldes ändern, so denn es bewilligt wird. Meine erste Frage... geht das im Nachhinein? Und könnte ich auf einen Teil des Geldes auch erst in einigen Jahren zurück greifen? Kann man sich da irgendwo informieren? RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - Celestine - 20.12.2017 Hallo kuscheldecke, also, Infos gibt es auf der website des Fonds: http://www.fonds-missbrauch.de/. Dort ist auch eine Hotline angegeben, wo man anonym Fragen stellen kann. Im Moment kann man die Gelder des Fonds bis Ende 2019 abrufen. Ob diese Frist noch einmal verlängert wird, ist derzeit unklar, soviel ich weiß. Man kann den Verwendungszweck ändern, wobei das auch wieder ein paar Monate dauert. Man darf während der Zeit, in der ein Antrag läuft, schon mit der Therapie beginnen, wobei man dann in Vorlage treten müsste, bis die Bewilligung durch ist. LG Celestine RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - kuscheldecke - 21.12.2017 Danke für deine Info... Also wenn ich sage, ich bräuchte das Geld oder ein Teil erst in fünf Jahren, würde das nicht gehen. Quasi wie so auf einem Konto stehen lassen... RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - Celestine - 21.12.2017 Derzeit nicht, glaube ich. Am besten du informierst dich bei der Hotline. RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - kuscheldecke - 21.12.2017 Okay, danke... RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - Anmati - 14.01.2018 Hallo, ist das das gleiche wie das Opferentschädigungsgesetz? Und wenn nicht,kann man diesen Antrag noch immer stellen? RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - Celestine - 14.01.2018 Erste Frage: nein Zweite Frage: informiere dich bitte auf der Homepage bzw. bei der anonymen Hotline. RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - Anmati - 14.01.2018 Ok Danke RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - Anja40 - 02.07.2022 Ich wollte hier einmal kurz meine Erfahrungen mit dem Fond teilen. Nach langem vor mir her schieben, habe ich den Antrag gestellt. Ich hatte dabei Hilfe von einer Beratungsstelle. Diese hat den Antrag komplett für mich ausgefüllt, ich habe den Antrag nicht mal gesehen und musste am Ende nur unterschreiben. Die Therapeutin dort, hat etwas dazu geschrieben (sie kannte mich allerdings auch seit einiger Zeit) und als Ansprechpartner auch noch die Klinik hinterlegt, wo ich jetzt schon häufiger war. Falls es Rückfragen gegeben hätte. Zusätzlich hat bei mir die Therapeutin einen sehr genauen Bericht geschrieben, bei der ich vorhabe, das Geld einzusetzen (Asssistenzhundeausbildung). Der Antrag wurde bereits nach 3 Wochen genehmigt und die gewünschte Therapie zugesagt. Ich konnte sogar rückwirkend noch alle Rechnungen nachreichen, die mir Anschaffungskosten zusammenhingen, von vor 3 Monaten. Es hat sich also hier relativ viel getan und Wartezeiten von mehreren Monaten scheint es nicht mehr zu geben. Vielleicht hilft diese Info jemanden, der sich bisher abschrecken lässt aus Angst vor inhaltlichen Fragen oder langer Wartezeit. Bewilligt wurden bis zu 10.000 Euro für eine hundeausbildung. Für alle mit Behindertenausweis gibt es zusätzlich noch 5000 Euro. Ist man noch nicht im Besitz eines solchen Ausweises, hat das aber noch vor, werden diese 5000 Euro auch später noch angerechnet. Das Geld wird nicht in bar ausgezahlt, sondern es muss angegeben werden, für wenn oder was es verwendet werden soll. Diese Stellen müssen sich dann auch ausweisen als anerkannt. (Es geht zb. Keine Kostenübernahme bei Beratungsstellen etc.) Natürlich gehen auch Hilfsmittel oder Ähnliches. Das wird dann im Einzelfall geprüft. Lg Anja RE: Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch - Sick_Jo - 03.07.2022 Danke, liebe Anja, für aß Schildern deiner Erfahrungen . Vielleicht macht es ja dem einen oder anderen Mut, auch einen Antrag zu stellen. |