Neue Psychotherapie-Richtlinien ab 01.04.2017 - Druckversion +- traumaforum.ch - moderiertes Selbsthilfe-Forum (https://www.traumaforum.ch) +-- Forum: Infos und Medien (https://www.traumaforum.ch/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Wissenswertes zu Traumafolgen, Therapie und Therapeutensuche (https://www.traumaforum.ch/forumdisplay.php?fid=52) +---- Forum: Therapieformen, Therapeutensuche, Erstgespräch (https://www.traumaforum.ch/forumdisplay.php?fid=108) +---- Thema: Neue Psychotherapie-Richtlinien ab 01.04.2017 (/showthread.php?tid=4343) |
Neue Psychotherapie-Richtlinien ab 01.04.2017 - Celestine - 05.02.2017 Ab April sind neue Richtlinien gültig und wie immer ist nicht alles nur gut oder nur schlecht. Gut ist bestimmt, dass kurzfristige Kriseninterventionen besser möglich sind. Das Wichtigste hier in Kürze: * PsychotherapeutInnen müssen besser telefonisch erreichbar sein, 200 Minuten pro Woche bei voller Kassenzulassung. * Sie sollen (müssen aber nicht) feste persönliche Sprechstunden anbieten, 100 Minuten pro Woche bei voller Kassenzulassung. Spätestens ab April 2018 bekommt man nur noch einen Therapieplatz, wenn man zunächst in so einer Sprechstunde war, auch bei einem anderen Therapeuten. Dort wird erst einmal beraten und geprüft, ob man überhaupt eine Therapie braucht. Ausnahme: man war vorher in einer Klinik. * Die Sprechstunde bietet eine begrenzte Möglichkeit der Akutbehandlung ohne vorherige Genehmigung. Falls danach eine Kurzzeittherapie aufgenommen wird, werden die Akutstunden angerechnet. * Die Kurzzeittherapie beträgt nicht mehr einmal 25 Stunden, sondern 24 und wird in zweimal 12 Stunden aufgeteilt. Nach 12 Stunden muss neu beantragt werden und die Kassen haben drei Wochen Zeit zu reagieren. Die Probatorik wird auch gekürzt. * Die Langzeittherapie wird nicht mehr in zwei sondern in einem Schritt verlängert. Der erste Antrag lautet bei VT und TP gleichermaßen auf 60 Stunden (inkl. Kurzzeittherapie) und dann kann man in Ausnahmefällen auf 80 bzw. 100 Stunden erweitern. Bei Psychoanalyse werden erst 160 und dann direkt 300 Stunden beantragt. *Es gibt Stunden für die Nachbetreuung als Rückfallprophylaxe. Diese werden mit beantragt und auf das Gesamtkontingent angerechnet. Bisher gab es dafür die sogenannte Gesprächsziffer, wonach einmal pro Monat eine Stunde möglich war. Diese Möglichkeit bleibt, wird aber schlechter bezahlt. Es bleibt nun jedem selbst überlassen zu urteilen, ob das neue System für komplex traumatisierte Menschen eine Verbesserung darstellt. Ich selber sehe das in der Summe eher nicht so. Auf die Psychotherapeuten kommen neue Anforderungen an deren telefonische Erreichbarkeit zu. Sprechstunden soll es auch geben. Das ist bestimmt sinnvoll, wird aber feste Therapieplätze kosten, oder woher sollen sie diese zusätzliche Zeit nehmen? Gibt es noch längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz, nachdem man in der Sprechstunde war? LG Celestine |