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Baden-Württemberg: PNP-Verträge - ungestyme - 05.02.2017 Apropos neue Richtlinien. Es gibt PNP-Verträge - "Selektivvertrag für die Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie“ In Baden-Württemberg gibt es seit 2012 die Möglichkeit der Psychotherapie (Traumatherapie) über sog. PNP-Verträge, wenn man komplex traumatisiert ist kann man bis zu 220 Stunden Psychotherpie in Anspruch nehmen ohne große Antragsstellung, aber nur bei der AOK, DAK und neuerdings bei der TK. Das setzt sich allerdings nicht so richtig durch. Das ist zudem auch nicht ohne Haken. Es verpflichtet sich der Patient in der Zeit am Hausarzt- und Facharztprogramm teil zu nehmen. Also freie Arztwahl ade, zumindest in der Therapiezeit ist das so. Danach kann man das auch wieder kündigen. Dieses Verfahren praktizieren aber (noch) nicht viele Therapeuten. Zwar sparen sie sich viel Bürokratie, aber dafür müssen sie Gebühren zahlen und brauchen große Fallzahlen an PTBS-Patienten, damit sich das überhaupt rechnet. Und Therapeuten sind dadurch auch reichlich geknebelt und können dann nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen abrechnen. Man muss das kritisch sehen, denke ich, obwohl der Berufsverband dem beigetreten ist. Der Patient kann dieses Paket mit ein und der selben Diagnose auch nur ein mal in Anspruch nehmen. Finde ich auch total praxisfern, spart aber Geld, auch wenn es erst mal nicht so aussieht. Nach dem alten Verfahren kann man immerhin alle 2 Jahre wieder Therapie beantragen. (Also meine Thera will das jetzt doch nicht machen. Alles bleibt beim Alten.) Unabhängiger Fach-Ausschuss Psychotherapie |