Sexualstraftäter entschädigen...?
#46
vielen dank für eure meinungen *rose* , was mich nachdenklich macht: wenn diese ex-sträflinge noch so gefährlich sind, dass man sie rund um die uhr bewachen muss - war dann die nachträgliche sicherungsverwahrung nicht doch rechtens? ich denke, das ganze wird bis vor das oberste verfassungsgericht gehen. mal sehen, was dabei herauskommt. ich finde es furchtbar schade, dass pro und contra anscheinend persönlich wird. lasst uns doch versuchen zu reden, bzw. schreiben, ohne dass sich bestimmte gruppen angegriffen fühlen müssen. glg yoshi
In der Psychologie heißt es, dass ein Kleinkind buchstäblich in Stücke fällt, wenn es nicht gehalten wird, und körperliche Fürsorge bedeutet in dieser Phase psychologische Fürsorge



der mensch ist im grunde ein wildes, entsetzliches tier. wir kennen es bloß im zustande der bändigung und zähmung, welcher zivilisation heißt, daher erschrecken uns gelegentlich die ausbrüche seiner natur. aber wo und wann einmal schloss und kette abfallen und anarchie eintritt, da zeigt sich, was er ist.
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#47
das ist es eben was ich auc h denke rabenaas . es sind nicht "irgendwelche" straftäter die mal geklaut haben oder randaliert wo es ok ist dass sie ne strafe absitzen und dann wieder raus kommen .
es sind straftäter die weiterhin gefährlich sind . und da finde ich es sehr angebracht dass sie weiter von anderen menschen getrennt bleiben ,damit sie nicht noch mehr opfer finden .

ich hoffe wirklich dass es da noch eine andere entscheidung geben wird . so menschen kann man doch nicht einfach frei rum laufen lassen und dann auchnoch entschädigen .


gruß,


seelchen
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