Sexualstraftäter entschädigen...?
#37
ungestyme schrieb:Ja, die gefühlte Gerechtigkeit ist eine komplett andere als die Juristische. Das ist da leider sehr oft so. Die Demokratie hat eben auch oft unsägliche Nebeneffekte wie diese, die da heißen Täterschutz vor Opferschutz.

Während solche Straftäter, die das Leben ihrer Opfer unwiderruflich ruiniert haben, enschädigt werden, zahlt unser eins dafür doppelt und dreifach. Zum einen für die imensen Einbußen in der Lebensqualität, sowie im sozialen und auch wirtschaftlichen Bereich und die dadurch entstehenden Therapiekosten zahlt man vor allem bei notwendigen Langzeittherapien früher oder später immer auch noch selbst. :? *vertragsrecht* *wut*

kann da nur zustimmen! *nicken*
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