Sexualstraftäter entschädigen...?
#38
"das ist eben der scheiss . ein nachträgliches gesetz wirkt RÜCKWIRKEND für die täter . "

das ist quatsch. es gibt kein nachträgliches gesetz, das rückwirkend angewendet wird. es wurde festgestellt, dass die deutschen gesetze zur sicherungsverwahrung gegen die menschenrechte verstoßen, nichts anderes. das bedeutet der STAAT hat die menschenrechte dieser leute verletzt hat und dafür hat er sie zu entschädigen, egal was sie getan haben. der staat hat gewissermaßen eine straftat begangen und das hat mit den straftaten der täter nichts zu tun.

"Die Demokratie hat eben auch oft unsägliche Nebeneffekte wie diese, die da heißen Täterschutz vor Opferschutz."
das ist kein nebeneffekt der demokratie, das ist allenfalls konservative klientelpolitik. aber schon interessant, dass du das der demokratie zuschiebst und sie somit zumindest in diesem bereich infrage stellst. mal abgesehen davon, dass das, was wir hier haben mit demokratie nichts zu tun hat.
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