Finanzielle Hilfe durch den Fonds Sexueller Missbrauch
#4
P. S. Ganz wichtig: Die zugesagten Gelder werden bei ALG II- bzw. Sozialhilfeempfängern nicht angerechnet! Und die Fördergelder dürfen 10.000 EUR (und noch 5.000 EUR mehr bei Schwerbehinderten für Dinge/Leistungen, die Behinderung betreffend, soweit ich das verstanden habe) nicht überschreiten, das ist eine ganze Menge!
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