Körperliche Misshandlung - Kindesmisshandlung
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Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, gewaltsame, psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (beispielsweise Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.

In den meisten Staaten der Welt sind Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht pauschal verboten. Es wird daher zwischen „nicht-missbräuchlicher“ (nonabusive) und „missbräuchlicher“ (abusive) Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in jedem Land eigene Gesetze, die den Tatbestand der Misshandlung von der legalen Züchtigung abgrenzen. In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen. Die meisten Misshandlungen geschehen durch nahestehende Personen (ältere Geschwister, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, nähere Bekannte der Familie).

Repräsentative Studien über das Ausmaß von Kindesmisshandlung sind in Deutschland selten; die meisten Untersuchungen unterscheiden sich erheblich in Forschungsansatz, zugrunde liegender Definition und entsprechend auch den Ergebnissen. Laut einer Ausarbeitung der medizinischen Fachzeitschrift The Lancet, die sich auf mehrere internationale Studien stützt in denen Kinder und Eltern zu Misshandlungserlebnissen und Erziehungsmethoden befragt wurden, ist in wohlhabenden Ländern fast jedes 10. Kind betroffen.

Körperliche Gewalt in der Erziehung ist bei vielen Kindern anzutreffen: nach Studien haben 75–80 % schon mindestens einmal einen „Klaps“ oder eine „Ohrfeige“ bekommen, 20–30 % haben eine schwerere Form von Misshandlung wie beispielsweise „Prügel“ erlitten.

Quelle: Wikipedia


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