04.12.2013, 00:31
Inzwischen (seit der Verwaltungsreform) müssen die Anträge beim zuständigen Landratsamt an jeweiligen Wohnort des Antragsstellers gestellt werden. Das sorgt häufig noch immer für Irritationen.
Wer einen solchen Antrag stellen will, sollte unbedingt dafür sorgen, dass dieses Verfahren von einem auf dem jew. med. Fachgebiet und gleichzeitig mit dem Sozialgesetz vertrauten Mediziner begleitet wird. Häufig sind das Rehabilitationsmediziner, die sich damit gut auskennen.
Ob man grundsätzlich diesen Antrag stellt, ist zu überlegen, denn wer mind. 50 % GdB erhält, muss das seinem Arbeitgeber anzeigen, wenn er davon profitieren will ohnehin. Das ist die Frage, ob man sich damit einen Gefallen tut. In der öffentlichen Verwaltung ist das in der Regel unkritisch, anders als in der freien Wirtschaft. Da ist ein solcher Ausweis oft ein Hemmnis, der eine Einstellung verhindern kann.
Wer einen solchen Antrag stellen will, sollte unbedingt dafür sorgen, dass dieses Verfahren von einem auf dem jew. med. Fachgebiet und gleichzeitig mit dem Sozialgesetz vertrauten Mediziner begleitet wird. Häufig sind das Rehabilitationsmediziner, die sich damit gut auskennen.
Ob man grundsätzlich diesen Antrag stellt, ist zu überlegen, denn wer mind. 50 % GdB erhält, muss das seinem Arbeitgeber anzeigen, wenn er davon profitieren will ohnehin. Das ist die Frage, ob man sich damit einen Gefallen tut. In der öffentlichen Verwaltung ist das in der Regel unkritisch, anders als in der freien Wirtschaft. Da ist ein solcher Ausweis oft ein Hemmnis, der eine Einstellung verhindern kann.
Der Lebensgeist der Menschen ist so schwer zu läutern und so leicht zu verschmutzen wie eine Schale Wasser. (Lao Tse)
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